Deutsche Rentenversicherung

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Kosten

Das müssen Sie dazuzahlen oder als Selbstzahler beachten

Patientinnen und Patienten müssen zu Ihrer Rehabilitation täglich 10 Euro selbst zuzahlen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Je nach Kostenträger gibt es aber Unterschiede.

Zuzahlungen bei Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung

Die Zuzahlung für stationäre Klinikaufenthalte ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt, bei Rehabilitationen in unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (Anschlussrehabilitation/AHB) sind es maximal 14 Tage. Wurden bereits Zuzahlungen geleistet, werden diese angerechnet. Sie erhalten nach Ihrer Rehabilitation eine Rechnung der Deutschen Rentenversicherung, die Sie dann überweisen können.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt sind Sie von dieser Verpflichtung befreit. Ausnahmen gibt es auch für Menschen mit geringem Einkommen. Beachten Sie bitte, dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen.

Machen Sie Ihre Rehabilitation ambulant, fallen keine Zuzahlungen an.

Zuzahlungen bei Reha-Leistungen der Krankenkasse

Bei ambulanten und stationären Reha-Leistungen der Krankenkasse fallen täglich 10 Euro für die gesamte Dauer des Klinikaufenthalts ohne zeitliche Begrenzung an. Bei Rehabilitationen in unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (Anschlussrehabilitation/AHB) sind es maximal 28 Tage. Wurden bereits Zuzahlungen geleistet, werden diese angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Zuzahlung vor Abreise in der Klinik zu zahlen ist. Akzeptiert werden neben Bargeld auch EC-Karten.

Informationen für Selbstzahlende

 Ihr Weg in die Drei-Burgen-Klinik – Hier erhalten Sie einen Überblick, was Sie als Selbstzahler im Vorfeld zu beachten haben.

  • Sollten Sie sich entscheiden, eine Rehabilitationsmaßnahme in unserem Hause durchzuführen, stellen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Beihilfestelle einen Antrag auf eine stationäre oder gegebenenfalls eine ganztägig ambulante Rehabilitationsbehandlung. Zudem bitten wir Sie um die Zusendung detaillierter Befunde Ihres Arztes, damit wir bereits im Vorfeld prüfen können, ob unsere Behandlungsmethoden für Sie angezeigt und auch erfolgversprechend sind. Nach Prüfung der medizinischen Unterlagen können wir Ihnen einen ungefähren Aufnahmetermin mitteilen.
  • Im Falle einer AHB (Anschlussrehabilitation) bitten wir um rechtzeitige Reservierung durch den Sozialdienst des Krankenhauses.
  • Unser Tagespflegesatz beinhaltet folgende Leistungen:
    • Unterbringung im Einzelzimmer
    • Vollverpflegung
    • Arztleistungen
    • Arznei- und Hilfsmittel
    • Heilbehandlungen
  • Es liegt eine Vergütungssatzvereinbarung mit der DRV RLP vor. Für die ersten 10 Tage Ihrer Rehabilitationsmaßnahme sind wir gehalten, eine Vorauszahlung zu verlangen. Diese ist zahlbar bis spätestens zum 5. Tag Ihres Aufenthaltes. Auf die Vorauszahlung verzichten wir, wenn Sie uns von Ihrer PKV (private Krankenversicherung) /Beihilfestelle eine Kostenübernahmeerklärung vorlegen. Die Kostenübernahmeerklärung muss direkt an uns als Klinik adressiert sein, damit wir direkt mit der PKV abrechnen können. Bitte leiten Sie uns die Kostenübernahmeerklärung vorab zu.
  • Unsere Klinik ist beihilfefähig. Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V werden erfüllt. Ebenso liegt ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SBG V vor.
  • Beihilfeberechtigte Beamte werden durch den vollpauschalierten Pflegesatz grundsätzlich zum Standardtarif aufgenommen. Die zusätzliche Wahl der Chefarztbehandlung ist im Falle von Beihilfeberechtigten nicht notwendig, mit dem Standardtarif erhalten Sie alle für die Reha-Maßnahme notwendigen Leistungen.
  • Sollten Sie dennoch Wahlleistungen wünschen, so bitten wir um Rückfrage: Patientenaufnahme 06708-826130
  • Bei Wahlleistungen wird für ärztliche, psychologische Leistungen (GOÄ), Diagnostik und aufwendige Medikamente von dem betreuenden Arzt (Chefärztin Kardiologie/Chefärztin Orthopädie) eine gesonderte Liquidation erstellt.
  • Gerne füllen wir die Formulare für Ihre Beihilfe (Bestätigung) im Vorfeld Ihrer Rehabilitationsmaßnahme aus. Bitte lassen Sie uns die Formulare vorab zukommen.

    Drei Burgen Klinik
    Patientenaufnahme
    Zum Wacholder 2
    55583 Bad Kreuznach
  • Gemeinsam mit der Einladung zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie die Aufnahmebedingungen, welche Sie bitte spätestens am Anreisetag unterschrieben an uns zurückgeben.