Deutsche Rentenversicherung

Weiterbildung

Allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben wir gerne die Möglichkeit, sich in ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden. Wir freuen uns auch über Medizinstudentinnen und -studenten, die bei uns während Ihrer Famulatur Praxiserfahrung sammeln möchten. Unsere Ärztinnen und Ärzte besitzen die entsprechenden Weiterbildungsermächtigungen.

Weiterbildungs-
ermächtigungen

Unsere Ärztinnen und Ärzte verfügen über die Weiterbildungsermächtigung nach §30 Absatz 2 HeilBG

Dr. med. Ute Dederichs-Masius

  • für 18 Monate im Gebiet B 13. "Innere Medizin - Facharztkompetenz", B 13.1 "Innere Medizin, ohne Notfallaufnahme, ohne Intensivmedizin"
  • für 6 Monate im Gebiet C 44. "Sozialmedizin"

Dr. med. Andrea Zucker

  • für 12 Monate im Gebiet B 7.5 "Chirurgie - Facharzt-Kompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie, Baustein Orthopädie"
  • für 12 Monate im Gebiet C 38. "Physikalische Therapie"

Publikationen