Weiterbildung
Allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben wir gerne die Möglichkeit, sich in ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden. Wir freuen uns auch über Medizinstudentinnen und -studenten, die bei uns während Ihrer Famulatur Praxiserfahrung sammeln möchten. Unsere Ärztinnen und Ärzte besitzen die entsprechenden Weiterbildungsermächtigungen.
Weiterbildungs-
ermächtigungen
Unsere Ärztinnen und Ärzte verfügen über die Weiterbildungsermächtigung nach §30 Absatz 2 HeilBG
- für 18 Monate im Gebiet B 13. "Innere Medizin - Facharztkompetenz", B 13.1 "Innere Medizin, ohne Notfallaufnahme, ohne Intensivmedizin"
- für 6 Monate im Gebiet C 44. "Sozialmedizin"
- für 12 Monate im Gebiet B 7.5 "Chirurgie - Facharzt-Kompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie, Baustein Orthopädie"
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für 12 Monate im Gebiet C 38. "Physikalische Therapie"