Deutsche Rentenversicherung

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Kosten

Eine Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Kostenträger gibt es Unterschiede.

Das müssen Sie dazuzahlen

Patientinnen und Patienten müssen zu Ihrer Rehabilitation täglich 10 Euro selbst zuzahlen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Je nach Kostenträger gibt es aber Unterschiede.

Zuzahlungen bei Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung

Die Zuzahlung für stationäre Klinikaufenthalte ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt, bei Rehabilitationen in unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (Anschlussrehabilitation/AHB) sind es maximal 14 Tage. Wurden bereits Zuzahlungen geleistet, werden diese angerechnet. Sie erhalten nach Ihrer Rehabilitation eine Rechnung der Deutschen Rentenversicherung, die Sie dann überweisen können.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt sind Sie von dieser Verpflichtung befreit. Ausnahmen gibt es auch für Menschen mit geringem Einkommen. Beachten Sie bitte, dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen.

Machen Sie Ihre Rehabilitation ambulant, fallen keine Zuzahlungen an.

Zuzahlungen bei Reha-Leistungen der Krankenkasse

Bei ambulanten und stationären Reha-Leistungen der Krankenkasse fallen täglich 10 Euro für die gesamte Dauer des Klinikaufenthalts ohne zeitliche Begrenzung an. Bei Rehabilitationen in unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (Anschlussrehabilitation/AHB) sind es maximal 28 Tage. Wurden bereits Zuzahlungen geleistet, werden diese angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Zuzahlung vor Abreise in der Klinik zu zahlen ist. Akzeptiert werden neben Bargeld auch EC-Karten.