
Weiterbildung und Famulatur
Allen unseren Mitarbeitern geben wir gerne die Möglichkeit, sich in ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden.
Famulatur
Unsere Ärzte verfügen über Weiterbildungsermächtigung nach §30 Absatz 2 HeilBG
- für 18 Monate im Gebiet B 13. "Innere Medizin - stationäre Basis-Weiterbildung im Gebiet"
- für 12 Monate im Gebiet B 13.5 "Innere Medizin - Facharztkompetenz Innere Medizin und Kardiologie"
- für 6 Monate im Gebiet C 44. "Sozialmedizin"
- für 6 Monate im Gebiet B 7.5 "Chirurgie - Facharzt-Kompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie, Baustein Orthopädie"
für 12 Monate im Gebiet C 34. "Physikalische Therapie und Balneologie"
Dr. med. Heiko Quilitzsch
für 12 Monate im Gebiet B 25. "Physikalische und Rehabilitative Medizin"
Die hier erworbenen Weiterbildungszeiten können auch in anderen Gebieten wie z. B. Allgemeinmedizin, Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie angerechnet werden. Verbindliche Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Weiterbildungsreferat der Ärztekammer Koblenz.