
In 5 Schritten zur Rehabilitation
Die ersten drei Schritte müssen Sie selbst tun, alle weiteren Schritte gehen wir gemeinsam.
1.Schritt: Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder FacharztBesprechen Sie sich mit ihrem Haus- oder Facharzt. Er informiert Sie über alle Möglichkeiten und überlegt mit Ihnen gemeinsam, ob die Rehabilitation ambulant oder stationär erfolgen sollte. Auch gibt er Ihnen die notwendigen ärztlichen Unterlagen mit. | |
2. Schritt: Wählen Sie Ihre Klinik ausSie können mitbestimmen, in welche Klinik Sie möchten. Natürlich muss die Reha-Klinik zu Ihrem Krankheitsbild passen. Besprechen Sie diese Fragen ebenfalls mit Ihrem Haus- oder Facharzt. | |
3. Schritt: Stellen Sie Ihren Reha-AntragStellen Sie Ihren Antrag - das geht schnell und bequem direkt online. Wenn Sie sich für die Drei-Burgen-Klinik entschieden haben, geben Sie das bitte im Antrag an. Die ärztlichen Unterlagen können Sie gemeinsam mit der noch notwendigen Schweigepflichtsentbindung mitschicken. Gerne helfen Ihnen auch die Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz weiter. | |
4. Schritt: Sie erhalten den BescheidVon der Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie per Post die Entscheidung über die Kostenzusage. Ist eine Rehabilitation in unserer Klinik vorgesehen, erhalten auch wir diese Information. Sie müssen also nichts weiter veranlassen. | |
| 5. Schritt: Wir schreiben Ihnen, wann es los gehtBei positiver Kostenzusage teilen wir Ihnen den nächstmöglichen Aufnahmetermin und alles Weitere, was Sie vorab interessiert, mit. Ihrer Reha bei uns steht dann nichts mehr im Wege. |
Sie kommen direkt nach einem Krankenhausaufenthalt zu uns?
Wenn Sie direkt nach einem Krankenhausaufenthalt zu einer Anschlussrehabilitation (AHB) zu uns kommen möchten, sprechen Sie bitte mit dem Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses. Er leitet gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die Rehabilitation für Sie ein.
Reservieren Sie über den Sozialdienst einen Termin für Ihre AHB-Maßnahme in der Drei-Burgen-Klinik.
Natürlich können Sie auch hier Ihr Wunsch- und Wahlrecht (Schritt 2) ausüben. Ebenso erhalten Sie von der Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung per Post die Entscheidung über die Kostenzusage (Schritt 4) und wir schreiben Ihnen dann, wann Ihre Rehabilitation bei uns beginnt (Schritt 5).
Wir freuen uns, Sie bald als Patient bei uns begrüßen zu dürfen!