Wenn Ihre Gesundheit zu wünschen übrig lässt, ist es möglicherweise Zeit für eine medizinische Rehabilitations-maßnahme. Ein Aufenthalt in einer spezialisierten Fachklinik ist oftmals eine große Chance für Ihren weiteren Therapieerfolg.
Die Drei-Burgen-Klinik ist eine Fachklinik gemäß § 107 Abs 2 SGB V. Dabei werden Leistungen zur Rehabilitation nach §§ 40 Abs. 1 und 2 SGB V, 15 SGB VI in Verbindung mit § 26 SGB IX durchgeführt. Diese Leistungen können in unserer Klinik im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen in Anspruch genommen werden:
- Anschlussheilhandlungen
- Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- Ganztägig ambulante Rehabilitationen
- Zulassung für Krankenkassenpatienten nach §111 SGB VI
Und so kommen Sie zu uns:
- das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der Geschäftstelle Ihrer Krankenkasse oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Link auf Antragsformular, das online heruntergeladen werden kann)
- dort erfahren Sie auch, welcher Leistungsträger für die Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommt
- der behandelnde Arzt füllt das Gutachten aus
- wünschen Sie einen Aufenthalt in der Drei-Burgen-Klinik, ist dies ausdrücklich vom Arzt auf dem Antrag schriftlich zu vermerken
- die Krankenkasse/Rentenversicherung sendet zeitgleich an Sie und an uns die Kostenzusage der Rehabilitationsmaßnahme
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über den nächstmöglichen Aufnahmetermin von unserem Patientenaufnahme-Team:
Tel. 06708 82-6130 und 06708 82-6131
Rufen Sie uns an - gerne sind wir Ihnen bei Ihren Fragen zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme behilflich. Für einen Besichtigungstermin in unserer Klinik stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
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